Lockerung der Frist zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie angesichts der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die EU-Kommission die ursprüngliche Frist zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie bis zum 5. Juli 2020 angesichts der vordringlichen Aufgabe der Bewältigung der gegenwärtigen Corona-Pandemie gegenüber den EU-Mitgliedstaaten gelockert, und welchen konkreten Zeitplan strebt die Bundesregierung für die weitere Beratung und Beschlussfassung des Gesetzentwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union an?