Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen
Sicherstellung des Parlamentsvorbehalts und Bestimmtheitsgebots mittels Gesetzgebungsverfahren bei allen für das Gemeinwesen wesentlichen Entscheidungen durch Vorlage bereits geltender Rechtsverordnungen als Gesetzentwürfe, insbesondere betr. Grundrechtseinschränkungen oder maßgebliche Beeinflussung des Pandemieverlaufs: unverzügliche Vorlage von Gesetzentwürfen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes betr. Konkretisierung der Voraussetzungen und Maßgaben von Pandemiebekämpfungsmaßnahmen für Landesregierungen und Behörden bei spezifischen Kennzahlen (Inzidenz- und R-Wert, Hospitalisierungsgrad und Krankenhauskapazitäten) und zur Priorisierung beim Impfanspruch; bis dahin Befassung mit den Plänen und Ergebnissen von Absprachen zwischen Bund und Ländern durch den Bundestag oder mind. durch den Gesundheitsausschuss, inbes. betr. Grundrechtseinschränkungen oder Anstieg der Covid-19-Fallzahlen bei beabsichtigten Lockerungen