Lizenzvergabe zum Cannabisanbau an Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern können Unternehmen, die bisher keine Erfahrungen im Cannabisanbau sammeln konnten, eine Lizenz zum Cannabisanbau im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens der Cannabisagentur erhalten, und inwiefern handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens um eine Diskriminierung neu gegründeter Firmen in Deutschland, die bisher keine Erfahrungen im Cannabisanbau sammeln konnten, da vor dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften der Cannabisanbau zu medizinischen Zwecken nicht möglich war?