Listung der Iranischen Revolutionsgarden unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Auswärtige Amt weiterhin der Auffassung, dass eine EU-Terrorlistung der Revolutionsgarden rechtlich nicht möglich ist, obwohl der Generalbundesanwalt inzwischen Anklage gegen Babak J. erhoben hat, der eines aus dem Iran von nicht näher bekannten staatlichen Stellen befehligten Anschlagsversuchs auf jüdische Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen beschuldigt wird (vgl. https://twitter.com/LennartPfahler/status/1656626155162681346?s=20) Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 1. Juni 2023 Die Bundesregierung verfolgt die unabhängigen Ermittlungen des Generalbundesanwaltes mit größter Aufmerksamkeit. Sollten sich daraus neue relevante Erkenntnisse für eine mögliche Listung der Iranischen Revolutionsgarden unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime ergeben, wird die Bundesregierung diese berücksichtigen?