Liste von Schwangerschaftsabbrüche durchführenden Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ab wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung die im Kompromiss zum § 219a StGB angekündigte Liste von Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen, und über die jeweils angewendeten Methoden vorliegen?