Lieferungen von Ventilen an eine iranische Firma
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es die Bundesregierung, dass das deutsche Unternehmen M. noch im Oktober 2010 Ventile an eine Firma T. liefern konnte, obwohl deutsche Behörden (Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt) schon im Jahr 2009 Informationen darüber hatten, dass H. T. mit der Firma in Kontakt stand (vgl. ARD-Sendung FAKT vom 25. Juni 2013)? <br /> <br /> Wie erklärt es die Bundesregierung, dass die Firma B. in Halle im Dezember 2010 Ventile an eine Firma A. liefern durfte, obwohl der Bundesverfassungsschutz in einem Schreiben vom 25. September 2009 das Zollkriminalamt darüber informiert hatte, dass H. T. unter anderem Mitarbeiter dieser Firma sei und der Bundesverfassungsschutz schon 2009 feststellte, dass von H. T. Proliferationsgefahr ausgehe (vgl. Magazin FAKT vom 25. Juni 2013)? <br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung, weshalb das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 2011 bei der deutschen Firma B. anfragte, ob es an die Firma A. geliefert habe oder Anfragen bekommen habe, wenn es bereits im Jahr 2010 der Firma B. Lieferungen an die Firma A. genehmigt hatte (vgl. Frage 2 und Magazin FAKT vom 25. Juni 2013)?