Lieferung von Spezialventilen für den Bau des iranischen Atomreaktors Arak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Treffen Medienberichte (u. a. ARD-Magazin Fakt vom 25. Juni 2013) zu, wonach trotz einschlägiger Warnungen von US-amerikanischer Seite im April 2009 die zuständigen deutschen Behörden und Stellen über geplante Lieferungen von Ventilen, die für die Ausstattung des iranischen Atomreaktors Arak bestimmt waren, offenbar untätig geblieben sind, auch als das Bundesamt für Verfassungsschutz angeblich im Juni 2009 aufgrund eigener zusätzlicher Erkenntnisse des Ressortkreises Außenwirtschaft informiert hatte?<br /> <br /> Welche Schritte haben die Bundesregierung und die zuständigen deutschen Ämter und Behörden vor dem Hintergrund dieser Warnungen und Informationen überhaupt eingeleitet, um die Proliferation zu unterbinden?<br /> <br /> Welche Behörden waren mit welchen Vorgängen befasst (bitte, wenn möglich, mit Angabe des Datums)?<br /> <br /> Welche den zuständigen Stellen in Deutschland vorliegenden Erkenntnisse haben dazu geführt, dass die mögliche Proliferation der genannten Spezialventile nur auf niedrigem Niveau verfolgt wurde, anstatt alle vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten, etwa der Telekommunikationsüberwachung, sofort und nicht erst knapp drei Jahre später im März 2012 einzuleiten?