Lieferung von Gasturbinen auf die Krim durch die Siemens AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung konkrete Kenntnisse oder Anträge zu der geplanten Lieferung von Gasturbinen durch die Siemens Aktiengesellschaft für die (mögliche) Nutzung auf der Krim vor (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 2. Juli 2015: "Russen spannen Siemens ein"), und würde ein solches Geschäft nach Ansicht der Bundesregierung gegen die Sanktionsbeschlüsse der Europäischen Union, die Exporte bestimmter Güter auf die völkerrechtswidrig von Russland annektierte Halbinsel Krim insbesondere im Energiebereich untersagen, verstoßen?