Lieferung von Ersatzteilen für Elektrogeräte an unabhängige Reparaturwerkstätten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ersatzteile für Elektrogeräte durch die Hersteller vorsätzlich nicht an unabhängige Reparaturwerkstätten geliefert, und ist dies aus Sicht der Bundesregierung mit dem geltenden Kartellrecht vereinbar (bitte begründen)?