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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-276557

Lieferung und Bezahlung von im Rahmen des Open-House-Verfahrens durch das BMG beschafften Schutzmasken

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Lieferanten wurden im Rahmen des Open-House-Verfahrens zur Maskenbeschaffung durch das Bundesministerium für Gesundheit nicht bezahlt, obwohl die Lieferung fristgerecht erfolgte und Qualitätsmängel zum Zeitpunkt 8. Mai 2020 nicht bekannt waren (vgl. z. B. Klageschrift unter dem Aktenzeichen Az 1 O 183/20 vor dem Landgericht Bonn), und kann die Bundesregierung bestätigen, ob es stimmt, dass Lieferungen der Firma Owners Capital GmbH lange nach dem 30. April 2020 akzeptiert und gleichwohl bezahlt wurden? <br /> <br /> Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Lieferanten im Rahmen des Open-HouseVerfahrens zur Maskenbeschaffung trotz der für das Open-House-Verfahren geltenden Regelungen in § 5.1 und § 5.2, bei Anlieferung bis zum 30. April 2020 die gelieferten Masken bis zum 8. Mai 2020 unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu bezahlen, nicht ausbezahlt, auch wenn bis dahin keine Qualitätsmangel bekannt waren (vgl. z. B. Klageschrift unter dem Aktenzeichen Az 1 O 183/20 vor dem Landgericht Bonn), und gab es diesbezüglich ggf. Anweisungen an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Gesundheit (bitte angeben, wann und durch wen diese Anweisungen ggf. erfolgt sind)? <br /> <br /> In welchem Umfang und wann genau wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus den Open-House-Verträgen bzw. aus Verträgen, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen an Stelle von Open-House-Verträgen zur Maskenbeschaffung vereinbart wurden, seit dem 1. Januar 2021 Masken noch angeliefert?