Lese- und Schreibrechte der Gesundheitshandwerke für die elektronische Patientenakte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet es die Bundesregierung, dass nach mir vorliegenden Kenntnissen für die Gesundheitshandwerke – bestehend aus Augenoptikern, Hörakustikern, Orthopädieschuhtechnikern, Orthopädietechnikern und Zahntechnikern – mit dem geplanten Anschluss an die Telematikinfrastruktur bisher standardmäßig keine Lese- und Schreibrechte der elektronischen Patientenakte (ePA) im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehen sind, und wann beabsichtigt die Bundesregierung ggf. die genannten Rechte für die Gesundheitshandwerke umzusetzen und damit nach meiner Ansicht in diesem Bereich für eine qualitätsorientierte und -sichernde Versorgung mit Hilfsmitteln und Zahnersatz einzutreten?