Leitungsrechtsverordnung (LRV) (G-SIG: 12022241)
Erstreckung der Regelungen des § 9 Abs. 1 bis 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes auf näher beschriebene Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie der Wasserwirtschaft
Erstreckung der Regelungen des § 9 Abs. 1 bis 8 des Grundbuchbereinigungsgesetzes auf näher beschriebene Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie der Wasserwirtschaft