Leistungsminderungen für Erwerbsfähige unter 25 Jahren im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Kindergrundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung für unter 25-jährige Erwerbsfähige, welche Kindergrundsicherung beziehen, auch weiterhin Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen im Bereich der aktiven Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt vor, wie dies bei unter 25-jährigen Erwerbsfähigen im Bürgergeld der Fall ist, und wie wird die Bundesregierung garantieren, dass die Förder- und Beratungsmöglichkeiten des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für unter 25-jährige Erwerbsfähige auch im Rahmen der Kindergrundsicherung künftig in bewährter Form bestehen bleiben?