Leistungsminderungen beim Bürgergeld wegen Pflichtverletzungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Grundlage wird beim Bürgergeld für die gestaffelte Höhe der Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen herangezogen, wenn für die statistische Messung neu festgestellter Leistungsminderungen im Zeitraum des Sanktionsmoratoriums nur die Leistungsminderungen aufgrund wiederholter Meldeversäumnisse eingingen, während Pflichtverletzungen auch bei wiederholtem Auftreten nicht zu einer Leistungsminderung führten und keine gesonderte statistische Ausweisung dieser Pflichtverletzungen vorliegen?