Leistungsgewährung bei Anträgen zur Anerkennung einer Schädigung im Umgang mit Radargeräten durch die Härtefall-Stiftung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Bei wie vielen Anträgen zur Anerkennung einer Schädigung im Umgang mit Radargeräten hat die Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee ("Härtefall-Stiftung") bisher eine Leistung gewährt, und in wie vielen dieser Fälle wurde vorab eine Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz verwehrt? </p> <p>Bei wie vielen Anträgen zur Anerkennung einer Schädigung im Umgang mit Radargeräten hat die Treuhänderische Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee ("Härtefall-Stiftung") bisher eine Leistung verwehrt, und aus welchen Gründen (bitte nach jeweiliger Anzahl aufschlüsseln)? </p> <p>Welche Krankheitsbilder jenseits der durch die Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee ("Radarkommission") für eine Versorgungsleistung empfohlenen führten seitens der Treuhänderischen Stiftung zur Unterstützung besonderer Härtefälle in der Bundeswehr und der ehemaligen Nationalen Volksarmee ("Härtefall-Stiftung") zu einer Leistungsgewährung, und wie häufig wurden solche Leistungen bisher vergeben?</p>