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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-256853

Leistungsfortzahlung der Conterganstiftung für Geschädigte in den "Sedalisfällen"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Erklärung der Conterganstiftung für behinderte Menschen, dass in den &quot;Sedalisfällen&quot; auf Grundlage der Stellungnahmen der betroffenen Personen eine Leistungsfortzahlung für jeden Einzelfall entschieden werden (Presseerklärung vom 9. Dezember 2019: www.contergan-infoportal.de/index.php?id=1609), nach Kenntnis der Bundesregierung dahingehend zu verstehen, dass nur die Fälle &quot;großzügig und mit Wohlwollen&quot; geprüft werden, bei denen sich die angeschriebenen Betroffenen gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gegenüber der Stiftung äußern und bei denjenigen, die sich mehr entsprechend äußern, die Stiftungsleistungen eingestellt werden?