Leistungsfortzahlung der Conterganstiftung für Geschädigte in den "Sedalisfällen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Erklärung der Conterganstiftung für behinderte Menschen, dass in den "Sedalisfällen" auf Grundlage der Stellungnahmen der betroffenen Personen eine Leistungsfortzahlung für jeden Einzelfall entschieden werden (Presseerklärung vom 9. Dezember 2019: www.contergan-infoportal.de/index.php?id=1609), nach Kenntnis der Bundesregierung dahingehend zu verstehen, dass nur die Fälle "großzügig und mit Wohlwollen" geprüft werden, bei denen sich die angeschriebenen Betroffenen gemäß § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gegenüber der Stiftung äußern und bei denjenigen, die sich mehr entsprechend äußern, die Stiftungsleistungen eingestellt werden?