Leistungsfähigkeit der Chemiewirtschaft in Deutschland und Europa erhalten (G-SIG: 15011609)
Gestaltung des Entwurfs der europäischen REACH-Verordnung: keine Beeinträchtigung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Chemiewirtschaft, Bürokratievermeidung, Gefahrenbewertung und Risikoproportionalität bei Registrierungs-, Vorauswahl- und Zulassungsverfahren, Verwendung bereits vorhandener Daten, Verhinderung des Abflusses europäischen Know-hows, angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis, zentrale europäische Chemikalienagentur statt nationaler Registrierungsstellen