Leistungserbringung für Schulausflüge und Klassenfahren durch Gutscheine entgegen der neuen Regelbedarfsermittlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb wird bei der Leistungserbringung für Schulausflüge und Klassenfahrten auf Gutscheine verwiesen, obwohl der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vorsieht, dass für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten übernommen werden?