Leistungserbringer mit der Möglichkeit zur Befüllung der elektronischen Patientenakte
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Wie viele Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über alle technischen Komponenten (insbesondere Konnektor mit aktueller Software, elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation, Praxisverwaltungssoftware mit entsprechender Funktion), um die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen zu können (bitte nach Berufsgruppe und Art der Komponente aufschlüsseln), und wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum 1. Juli 2021 nicht mit den entsprechenden Komponenten ausgestattet sein, um die ePA befüllen zu können?</div>