Leistungsabsicherung für ALG I-Bezieher mit Kinderbetreuungspflichten während der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht (bzw. bestand) aus Sicht der Bundesregierung für Personen im Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I) sowie für Personen, die neu in Arbeitslosigkeit geraten, der Anspruch auf Fortzahlung bzw. Bezug von ALG-I-Leistungen, wenn die betroffenen Personen aufgrund der COVID-19-bedingten Schul- und Kitaschließungen minderjährige Kinder zu Hause betreuen müssen (bzw. mussten) und dadurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen (bzw. standen), und falls nicht, nimmt die Bundesregierung hier eine Rechtslücke wahr, die sie zu schließen beabsichtigt? <br /> <br /> Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Personen ALG-I-Leistungen mit der Begründung verwehrt wurden, dass sie dem Arbeitsmarkt nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen (bzw. standen), weil sie aufgrund der COVID-19-bedingten Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zu Hause minderjährige Kinder betreuen müssen (bzw. mussten; bitte für die letzten sechs Monate sowie nach Paarfamilien und Alleinerziehenden sowie nach Geschlecht des Empfängers aufschlüsseln)?