Leistungen nach dem SGB II über die Dauer einer dreijährigen schulischen Ausbildung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Selbsterhalt anzupassen, wenn ein Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eine dreijährige schulische Ausbildung absolviert, bei der das dritte Ausbildungsjahr selbstfinanziert werden muss, da der Bildungsgutschein nur für zwei Jahre ausgelegt ist?