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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-237998

Leistungen nach dem SGB II für Verkehrsausgaben

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass von dem monatlich statistisch für Verkehrsausgaben zur Verfügung stehenden Anteil des Regelbedarfs (Regelbedarfsstufe 1) der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch in Höhe von 34,66 Euro, wovon 2018 rechnerisch nur 27,85 Euro für fremde Verkehrsdienstleistungen (ohne Luftverkehr) zur Verfügung stehen (26,44 Euro erhöht um 5,35 Prozent gegenüber der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2013, vgl. ZfF 1/2018, 10 sowie die §§ 5, 7 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes, § 28 Absatz 5, § 26a Absatz 2 SGB XII, § 1 der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2018), nicht einmal eine Fahrkarte für eine einfache Fahrt im Fernverkehr der Deutschen Bahn zum Sparpreis von 29,90 Euro erworben werden kann, ohne dass es zu einer Bedarfsunterdeckung in anderen Lebensbereichen kommt, und wie bewertet sie die Fernmobilitätsmöglichkeiten der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, wenn man berücksichtigt, dass vom Regelbedarf weder die notwendigen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, die 27,85 Euro im Monat in der Regel schon im Nahverkehr bei weitem übersteigen, noch Ausgaben für Kraftfahrzeuge, die von vornherein nicht einberechnet sind, bestritten werden können?