Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Bezieher von Transferleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Personen, die zugleich Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten haben, haben nach der jüngsten vorliegenden Elterngeldstatistik zugleich Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bekommen (bitte differenzieren nach Bundesländern), und sieht die Bundesregierung in dem Vorgehen eine sozialpolitische Härte, dass gerade die untersten Einkommensklassen sich an der Konsolidierung des Staatshaushaltes überproportional bezogen auf das eigene Einkommen beteiligen sollen (bitte mit Begründung)?