Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II und tatsächliche Kosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch sind die laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), die die Beziehenden von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) tatsächlich aufwenden müssen (bitte Gesamtsumme und im Durchschnitt pro Bedarfsgemeinschaft angeben), und wie hoch ist demgegenüber der von den SGB-II-Trägern anerkannte und geleistete KdU-Aufwand bzw. wie hoch ist die Differenz zwischen den tatsächlichen durchschnittlichen KdU-Aufwendungen zu den anerkannten und geleisteten durchschnittlichen KdU-Summen, die dann z. B. aus dem Regeloder Mehrbedarf bestritten werden müssen (bitte um jeweils jährliche Angabe von 2005 bis heute)?