Leistungen der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit gemäß § 39c SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Versicherte haben nach Information der Bundesregierung die Leistung der Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit gemäß § 39c SGB V im Jahr 2016 und im ersten Quartal 2017 in Anspruch genommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? <br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die durchschnittliche Dauer des Leistungsbezugs in der Kurzzeitpflege vor (bitte nach Trägerform aufschlüsseln)? <br /> <br /> Orientiert sich die Höhe der Vergütung für Leistungen nach § 39c SGB V an den Pflegesätzen nach dem SGB XI, und gibt es, wenn dem so ist, in der Regel einen einheitlichen Vergütungssatz oder ist dieser nach dem Versorgungsaufwand gestaffelt? <br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wo die Versicherten mit Leistungen nach § 39c SGB V in welchem Umfang versorgt werden (z. B. in zugelassenen Pflegeeinrichtungen/solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen – bitte nach Einrichtungstyp aufgliedern)?