Leistungen an Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit haben sich ggf. die Antragszahlen von Einrichtungen und das Fördervolumen durch die Übergangsregelung gemäß § 46 Satz 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 24. November 2023 erhöht?