Leiharbeit und Werkverträge eingrenzen und umfassend regulieren
Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit ohne Ausnahme, Überlassungshöchstdauer von drei Monaten, Flexibilitätsausgleich, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitskräften als Streikbrecher, Synchronisations- und Befristungsverbot, Verbot sog. Kopfprämien; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Regulierung der Werkvertragsbeschäftigung: Einführung von Vermutungstatbeständen zur Identifizierung von Scheinwerkverträgen bzw. illegaler Arbeitnehmerüberlassung, Gleichbehandlungsgebot, Aufnahme widerlegbarer Vermutungsregelungen zur Eindämmung von Scheinselbständigkeit; Änderung des Betriebsverfassungs- und des Bundespersonalvertretungsgesetzes: zwingendes Mitbestimmungsrecht der Betriebs- und Personalräte bei Leiharbeit und Werkverträgen