Leiharbeit und Werkverträge abgrenzen - Kontrollen verstärken
Aufnahme einer praxistauglichen Abgrenzung zwischen Leiharbeit und Werkverträgen in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz mit entsprechender Überwachung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Einführung eines Mindestlohns über eine Mindestlohnkommission, Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen, Vereinfachung der Allgemeinverbindlicherklärung im Tarifvertragsgesetz, Verankerung eines Auskunftsrechts für Betriebsräte bei der Vergabe von Werkverträgen im Betriebsverfassungsgesetz