Leiharbeit - Fakten und Kontrollen
Statistische Angaben zur Arbeitnehmerüberlassung: Leiharbeitsunternehmen, Leiharbeitskräfte, Beschäftigungsformen (Voll- bzw. Teilzeit, Minijobs, Befristungen), Branchenschwerpunkte, Beschäftigungsdauer, Übernahmen, Entlohnung (Differenz zur Stammbelegschaft), Vorlage des Arbeitnehmerüberlassungs-Berichts; Kontrollen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Bundesagentur für Arbeit, für den Prüfdienst verfügbares Personal, Verstöße, Ahndungen bzw. Auflagen<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)