Lehrkräfte von Integrationskursen stärken und den Kurszugang erweitern
Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung einer Mindestvergütung von Honorarkräften und Festlegung der Mindestvergütungsgrenze auf 30,00 Euro, Bekämpfung der Beschäftigung von Scheinselbständigen und Erhöhung des Anteils Festangestellter bei den Kursträgern, Verbesserung der sozialen Sicherungssysteme für freiberufliche Lehrkräfte; gesetzliche Verankerung des Anspruchs von Unionsbürgern und Bleibeberechtigten auf Teilnahme an Integrationskursen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und Zulassung von Asylsuchenden und Geduldeten durch Änderung der Integrationsverordnung (IntV)