Legalisation jemenitischer Urkunden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sollen sich betroffene jeminitische Staatsangehörige verhalten bzw. wie sollen inländische Behörden ihr Ermessen nach § 438 Absatz 1 der Zivilprozessordnung ausüben, wenn bis auf weiteres eine Legalisation jeminitischer Urkunden aufgrund der Schließung der Botschaft Sanaa und damit eine Überprüfung der Echtheit und Richtigkeit dieser Urkunden nicht möglich ist (vgl. https://sanaa.diplo.de/ye-de/legislation-urkunden/1433396), und in welchen Fallkonstellationen ist eine Legalisation jeminitischer Urkunden (eigentlich) erforderlich (Beispiel: Anerkennung von Heirats- oder Geburtsurkunden usw.)?