Leerstehende Wohnimmobilien nach § 1936 sowie § 856 BGB seit 1998
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Wohngebäude oder Eigentumswohnungen sind der Bundesregierung seit 1998 nach § 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – Gesetzliches Erbrecht des Staates nach § 856 BGB – Beendigung des Besitzes als leerstehend bekannt (bitte nach Bundesland und Aufgabegrund aufschlüsseln, sofern möglich)?