Leerrohrzugang zu den Infrastrukturen der Deutschen Telekom AG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass bis zum 1. Januar 2024 ein in Umsetzung von Artikel 72 der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation erweiterter Leerrohrzugang zu den Infrastrukturen der Deutschen Telekom AG durch die Bundesnetzagentur realisiert wird, damit ein schnellerer und kosteneffizienter Glasfaserausbau zur Verfügung steht, und wie wird aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die notwendigen Verfügbarkeitsinformationen schnell und unkompliziert für ausbauende Netzbetreiber – wie in anderen EU-Mitgliedsländern – bereitgestellt werden, ohne auf das bisherige Antragsverfahren zum Infrastrukturatlas angewiesen zu sein?