Lebensversicherungen auf den Prüfstand stellen - Kein Schnellverfahren zu Lasten der Versicherten
Beratung des Lebensversicherungsreformgesetzes durch den Deutschen Bundestag in einem ausreichendem Zeitrahmen; Ermöglichung einer sachgerechten Prüfung der Reformvorschläge zu kapitalgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, der Verbesserung von Transparenz und Planungssicherheit sowie einer eingehenden Prüfung bestehender Lebensversicherungen durch die Versicherungsnehmer