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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-257523

Lebensmittelkontrollen in Betrieben mit hoher Risikobewertung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie häufig sollen Betriebe, die innerhalb ihrer betriebsartspezifischen Spanne (d. h. innerhalb der Betriebe mit derselben Risikoeinstufung für das Hauptmerkmal I &ndash; Betriebsart) jeweils die höchste Risikobewertung in den Hauptmerkmalen II (Verhalten des Unternehmers), III (Verlässlichkeit der Eigenkontrollen) und IV (Hygienemanagement) erhalten, entsprechend dem aktuellen Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV RÜb) (vgl. www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article203821850/Lebensmittel-bald-schlechter-ueberwacht.html) im Rahmen von Plankontrollen kontrolliert werden (bitte jeweils im Vergleich zu der derzeitig in der AVV RÜb vorgesehenen Kontrollhäufigkeit), und können die Bundesländer bei der Interpretation der nachfolgenden Worte "intensiv" und "engmaschig" sowie "anlassbezogen" eigene Maßstäbe anlegen?