Lebens- und Haltungsbedingungen von Wildtieren in Zirkussen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung die Lebens- und Haltungsbedingungen von Wildtieren in Zirkussen in der Bundesrepublik Deutschland ein, und was versteht die Bundesregierung unter "erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden", die nach § 11 Absatz 4 des Tierschutzgesetzes mittels Rechtsverordnung zu einer Beschränkung oder zu einem Verbot des Zurschaustellens von Tieren wildlebender Arten an wechselnden Orten führen kann? <br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu einem Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkussen, wie es in den Niederlanden kürzlich in Kraft getreten ist (www.fr-online.de/panorama/niederlande-holland-verbietet-zirkus-elefanten-,1472782,32250238.html – Zugriff am 30. November 2015), und beabsichtigt sie, solch ein Verbot im Sinne des Tierwohls auch in Deutschland einzuführen?