Lastenverteilung in der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung aktuell die Realisierung der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zur Pflegevolksversicherung in der Gestalt zweier Versicherungszweige dargelegten Möglichkeit, demzufolge der Gesetzgeber die einzelnen Gruppen dem einen oder anderen Versicherungszweig unter dem Gesichtspunkt einer ausgewogenen Lastenverteilung zuordnen durfte, angesichts des Umstandes, dass eine ausgewogene Lastenverteilung derzeit tatsächlich nicht realisiert wird (Heinz Rothgang: "Pflege als Teilleistungssystem? Ordnungspolitische Grundlagen zur Lastenverteilung in der Pflegeversicherung und ihre Implikationen" in: Zerth, Jürgen/FrançoisKettner, Hedwig: "Pflegeperspektiven: ordnungspolitische Aspekte", Heidelberg, 2020; Verlag Medhochzwei, S. 29 bis 41), und wird dabei ein Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen mittels eines Finanzausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung erwogen?