Lärmschutzmaßnahmen nach dem Ausbau einer Bundesautobahn
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Möglichkeiten haben nach Einschätzung der Bundesregierung betroffene Bürger und Kommunen, wenn sich, wie am Beispiel von Karlsbad-Mutschelbach (Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg, A8), nach einem rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss (im Beispiel von 2006) nach dem Ausbau einer Bundesautobahn ein Jahrzehnt später herausstellt, dass es einen Anstieg des Lärmpegels gibt, notwendige Lärmschutzmaßnahmen wegen früherer virtueller Berechnungsmodelle im Planfeststellungsbeschluss infolgedessen aber nicht genehmigt und gebaut werden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 134 und 135 auf Bundestagsdrucksache 19/1126 sowie https://bnn.de/lokales/ettlingen/absage-laermschutz-mutschelbach, 30. August 2016)?