Lärmschutzmaßnahmen im Schienen- und Luftverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Forderung der im April 2023 seitens des Umweltbundesamtes herausgegebenen Studie mit dem Titel "Einfluss des Lärms auf psychische Erkrankungen des Menschen", dass ein Aufwachkriterium im Schienenverkehr eingeführt werden und kein regelmäßiger Flugbetrieb in der Zeit von 22 bis 6 Uhr an Flughäfen mit dichter Besiedlung mehr erfolgen soll?