Lärmschutz im Zuge des Ausbaus der B 423 für Anlieger in Homburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße 423 (seit August 1983 vierspurig befahrbar) ein Rechtsanspruch auf Lärmschutz bei Anliegern in Homburg im Bereich zwischen Berliner Straße und Richard-Wagner-Straße ("Bahnbrücke") entstanden ist, und welche Maßnahmen bezüglich Lärmschutz/-vorsorge sind in diesem Bereich geplant (bitte mit zeitlichem Verlauf angeben)?