Lärmschutz für die Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der vom Deutschen Bundestag für die Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg im Januar 2016 beschlossene, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende, Lärmschutz (Vollschutz) reduziert werden sollte aufgrund der nach der neuesten Verkehrsprognose des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bis 2030 zurückgehenden Zahl der Güterzüge?