Lärmschutz an Bundesstraßen (G-SIG: 11002267)
Einhaltung der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22.5.1987 festgelegten Lärmschutzgrenzwerte bei Neubauten von Bundesfernstraßen, Einsatz von Haushaltsmitteln für den Bundesfernstraßenbau vorrangig für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Fernstraßen