Lärmmessungen und Lärmschutzmaßnahmen betreffend Bahnstrecke in Coswig bei Dresden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den im Planfeststellungsverfahren (Strecke 6248, Coswig bei Dresden) angegebenen Lärmwerten und den durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ermittelten Messergebnissen, und welche Konsequenzen hat dies für die geplanten Lärmschutzmaßnahmen?<br /> <br /> In welchen Abständen wird die Reihung der Lärmsanierungsabschnitte nach dem Lärmsanierungsprogramm an den Schienenwegen des Bundes überprüft, und welche Veränderung gibt es für die Lärmsanierung in Coswig (bei Dresden) (Sanierungsbereich Radebeul-Naundorf– Röderaue-Frauenhain) nach Vorliegen der offiziellen Messungen seitens des SMUL?<br /> <br /> Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach dem Besuch des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und den dort getroffenen Überlegungen von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zu möglichen Finanzierungsmöglichkeiten für eine zweite Lärmschutzwand auf Höhe des Kreiskrankenhauses in Coswig (Strecke 6248)?