Länderübergreifendes Direktionsrecht für das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Forderung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen in dessen kürzlichem Brief an die Landesämter für Verfassungsschutz, gegenüber diesen seiner Behörde "in wichtigen Fällen" ein "länderübergreifendes Direktionsrecht" ungeachtet der entgegengesetzten verfassungskräftigen Zuständigkeitsverteilung sowie des Trennungsgebots einzuräumen, und teilt die Bundesregierung – wie ich – die strikte Kritik an diesen Vorschlägen etwa seitens der Leiter der Landesbehörden für Verfassungsschutz Berlins und Thüringens (vgl. WELT am Sonntag vom 21. Januar 2018)?