Länderübergreifende Standortkonzepte für See-, Binnen- und Flughäfen für das Bundesgebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur seit Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 noch nicht von der in § 17 Absatz 3 eingeräumten Möglichkeit, "für das Bundesgebiet mit Festlegungen zu länderübergreifenden Standortkonzepten für See- und Binnenhäfen sowie für Flughäfen als Grundlage für ihre verkehrliche Anbindung im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung als Rechtsverordnung" aufzustellen, Gebrauch gemacht, und wann ist dies angesichts der im vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/10883, Nr. 22 § 17 neu) unverändert vorgesehenen Möglichkeit zukünftig vorgesehen (bitte begründen)?