Länder mit eingeschränkter Auszahlung von Leistungen nach dem Ghettorentengesetz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>In welchen Ländern ist die Auszahlung von Leistungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) aufgrund von Bestimmungen in bestehenden Sozialversicherungsabkommen oder aufgrund des Fehlens solcher Abkommen gar nicht oder nur eingeschränkt möglich, und was unternimmt die Bundesregierung, um für den betroffenen Personenkreis die Auszahlung der Ghettorenten in voller Höhe oder eine alternative Kompensationsleistung zu ermöglichen?</p>