Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen
Zügige Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Stärkung der Kurzzeitpflege, gemeinsamer Ausbau und nachhaltige Gewährleistung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen durch Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen gem. SGB XI, Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen der Finanzierung, Sicherstellung einer auskömmlichen Vergütung unter Berücksichtigung der Besonderheiten und höheren Aufwände, stärkere Förderung durch die Länder, Berücksichtigung besonderer Zielgruppen und Bedarfe, Schaffung eines jährlichen Entlastungsbudgets zur Unterstützung Angehöriger