Kürzungen im Bereich Forschung und Innovation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Will die Bundesregierung, unter der Annahme, dass die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU "auf der Grundlage eines Budgetansatzes in Höhe von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung der 27 EU-Mitgliedstaaten" (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Plenarprotokoll 19/118 vom 17. Oktober 2019), geführt werden, die Bundesregierung gleichzeitig einen Rabatt für Deutschland erzielen möchte ("Deutschland wird aufgrund dieses Anstiegs und auch aufgrund des bevorstehenden EU-Austritts des Vereinigten Königreichs beim mehrjährigen Finanzrahmen übermäßig stark belastet. Deshalb müssen wir auch über eine faire Lastenteilung auf der Finanzierungsseite und einen Rabatt für Deutschland sprechen."), allerdings keine Kürzungen im Bereich der Agrarpolitik ("Gemeinsame Europäische Agrarpolitik – Dafür bedarf es einer Weiterentwicklung und Neujustierung der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Wir streben eine Haushaltsausstattung im bisherigen Volumen auf EU-Ebene an."; Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 84) oder der Strukturfonds vornehmen möchte ("Die Verlässlichkeit etablierter Politikbereiche wird dabei natürlich nicht infrage gestellt. So muss zum Beispiel berücksichtigt werden, dass viele Regionen in den neuen Bundesländern weiterhin strukturelle Nachteile haben."; Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Plenarprotokoll 19/118 vom 17. Oktober 2019) im Bereich Forschung und Innovation kürzen, und wenn nicht dort, wo dann?