Kürzung der Urlaubsansprüche von in Behindertenwerkstätten Beschäftigten während der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ergibt sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus den veranlassten Reglungen die Möglichkeit während der Corona-Pandemie, dass Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die aufgrund der Pandemieverordnungen der einzelnen Länder ihren Betrieb schließen mussten, die Schließzeiten anteilig (ein Zwölftel der zustehenden Urlaubstage je Monat) gegen den Willen der dort beschäftigten Menschen mit Behinderung vom Urlaubsanspruch abzuziehen, wie mir von Betroffenen mitgeteilt worden ist, und sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Regelungsbedarf?