Kürzung der Mittel für den Härtefallfonds in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Womit begründet die jetzige, von den Ampelfraktionen (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) getragene Bundesregierung, dass sie entgegen dem am 23. Juni 2021 von der damaligen, unionsgeführten Bundesregierung beschlossenen Haushaltsplan für das Jahr 2022, in dem aktuellen Haushaltsplan für das Jahr 2022 die Mittel für den Härtefallfonds in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer um die Hälfte gekürzt hat (www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/Meldung_23_Juni_2021.html)?